Wissenswertes

Flucht- & Rettungspläne

sind grafische Übersichten, die in Gebäuden die Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen sowie die Standorte von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen sichtbar machen. Sie helfen Denjenigen, die sich im Gebäude befinden, im Notfall schnell und sicher das Gebäude zu verlassen.

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan? 

Ein Flucht- und Rettungsplan stellt den Gebäudegrundriss mit gekennzeichneten Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelstellen sowie Standorten von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen dar.

  

Ziel ist eine schnelle Orientierung im Gefahrenfall – insbesondere für ortsunkundige Personen und Besucher.  

Wichtige Grundlagen und Normen 

Inhalt und Gestaltung orientieren sich in Deutschland vor allem an der Norm DIN ISO 23601 sowie an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere ASR A2.3 und ASR A1.3.  

 

Vorgaben betreffen u. a. Mindestgröße (meist DIN A3), farbige Darstellung, Verwendung genormter Sicherheitszeichen und eine lagerichtige Orientierung des Plans zum tatsächlichen Standort des Betrachters. 

Wer braucht diese Pläne? 

Flucht- und Rettungspläne werden vor allem in Arbeitsstätten gefordert, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung des Gebäudes die Fluchtwegführung unübersichtlich machen oder besondere Gefährdungen bestehen.

  

Typische Beispiele sind Unternehmen, Verwaltungen, Schulen, Kindergärten, Hotels, Beherbergungsstätten sowie andere Gebäude mit vielen oder häufig wechselnden Personen.  

Anforderungen an die Erstellung 

Pläne müssen klar, gut lesbar, aktuell und farblich nach den Vorgaben für Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein.  

 

Empfohlen wird die Erstellung durch fachkundige Personen mit Kenntnissen im baulichen und organisatorischen Brandschutz sowie der einschlägigen Normen.

Aushang und Aktualisierung 

Flucht- und Rettungspläne sollen gut sichtbar an geeigneten Stellen wie Eingangsbereichen, Treppenhäusern, Flurgabelungen und bei Aufzügen angebracht werden, in der Regel auf Augenhöhe und lagerichtig zum Standort.  

 

Arbeitgeber bzw. Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Pläne regelmäßig geprüft und bei baulichen Änderungen, geänderten Fluchtwegen oder geänderter Sicherheitsausstattung zeitnah aktualisiert werden. 

Feuerwehrpläne & Feuerwehrlaufkarten

enthalten detaillierte technische Informationen für Einsatzkräfte, um im Notfall effektiv löschen und retten zu können. Sie sind vor allem bei größeren Anlagen oder komplexen Gebäuden notwendig und unterstützen die professionellen Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit.

Was ist ein Feuerwehrplan? 

Feuerwehrpläne bestehen aus schriftlichen Objektdaten (z. B. Adresse, Nutzung, Gefahrenstoffe, Ansprechpartner) und grafischen Plänen wie Übersichts-, Geschoss- und Sonderplänen.

  

Sie unterstützen die Feuerwehr bei den Zufahrten, dem Auffinden von Hydranten, Absperrungen und technischen Anlagen.

Wichtige Grundlagen und Normen 

Feuerwehrpläne: DIN 14095 definiert den Aufbau mit Symbolen gemäß DIN 14034-6. Zusätzlich gelten die jeweiligen Landesbauordnung in NRW zum Beispiel die Sonderbauverordnung – SBauVO 

 

Feuerwehrlaufkarten: DIN 14675 im Zuge der Planung und Konzeption der Brandmeldeanlagen.

 

 

Karten mit markierten Laufwegen, von der Brandmeldeanlage zur jeweiligen Meldergruppen. 

 

Ermöglichen den Feuerwehr-Einsatzkräften vor Ort eine schnelle Orientierung, um einen ausgelösten Brandmelder aufzufinden. 

Was sind Feuerwehrlaufkarten? 

Anforderungen an die Erstellung 

Pläne in DIN A3/A4, farbig mit Maßstab 1:100–1:400, Nordpfeil, Legende und Mindestgrößen. Erstellung durch fachkundige Personen mit Hilfe von spezieller Software als Dienstleistung.  

 

Örtliche Vorgaben sind üblich, dafür sind Abstimmungen mit der Feuerwehr erforderlich.

 

Hinterlegung und Aktualisierung 

Feuerwehrpläne werden nassfest geschützt bei Feuerwehr, Behörden und in der Brandmeldezentrale hinterlegt – kein öffentlicher Aushang wie bei Fluchtplänen. 

 

Prüfung alle 2 Jahre durch Sachkundige und sofortige Aktualisierung bei baulichen oder technischen Änderungen erforderlich. 

Brandschutzpläne

umfassen alle Pläne, die dazu dienen, Brände zu verhindern, die Ausbreitung zu bekämpfen und Personen sowie Sachwerte zu schützen. Wir bieten die Erstellung dieser Pläne an – normgerecht und individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten.

Was sind Brandschutzpläne? 

Brandschutzpläne dienen als Überbegriff für alle relevanten Pläne und Dokumente, die Brände verhindern, Ausbreitung begrenzen und Personen sowie Sachwerte schützen.

  

Umfasst Flucht- und Rettungspläne (für Nutzende), Feuerwehrpläne / Feuerwehrlaufkarten (für Einsatzkräfte) sowie Elemente aus Brandschutzkonzepten. 

Wichtige Grundlagen und Normen 

DIN 14096 als Kernnorm für organisatorische Brandschutzpläne; ergänzt durch DIN 14095 (Feuerwehrpläne), DIN ISO 23601 (Fluchtpläne) und DIN 14675 (Laufkarten).  

 

Verknüpft mit ArbStättV, ASR A2.3 und landesspezifischen Bauvorschriften.

Wer brauch diese Pläne?

Betreiber von Arbeitsstätten, Sonderbauten und öffentlichen Einrichtungen mit Brandrisiko.  

 

Umfasst Unternehmen, Kommunen, Schulen, Hotels und Industrie – je nach Planart unterschiedliche Zielgruppen.  

Anforderungen an die Erstellung 

Ganzheitliche Abstimmung aller Planarten durch fachkundige Personen oder Dienstleister; Integration aktueller Gebäudepläne.  

 

Normgerechte Software und Vor-Ort-Abstimmungen mit Feuerwehr / Behörden erforderlich.  

Umgang und Aktualisierung 

Aushang (Flucht- und Rettungspläne), Hinterlegung (Feuerwehrpläne) oder Integration in Konzepte; zentrale Übersicht in Brandschutzordnungen.  

 

Regelmäßige Prüfung (jährlich/2-jährlich) und Anpassung bei baulichen oder organisatorischen Änderungen.

Quellen Angaben

Quelle: DIN ISO 23601, ASR A1.3, ASR A2.3, ArbStättV, DIN 14095, DIN 14034-6, DIN 14675
Stand: 23.12.2025
Hinweis: Keine Gewähr – Irrtümer vorbehalten!

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